LASEK-PRK wird durchgeführt, um Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung zu korrigieren.
Da es sich dabei normalerweise um eine refraktive Behandlung handelt, erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Ob eine Zusatzversicherung einzelne Leistungen übernimmt, sollte direkt mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
Viele Patient*innen entscheiden sich dennoch für die Behandlung, weil sie langfristig weniger Geld für Brillen, Kontaktlinsen und Pflegemittel ausgeben möchten.