Die ICL wird normalerweise eingesetzt, um Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung zu korrigieren.
Da es sich dabei meist um eine refraktive Behandlung handelt, erfolgt normalerweise keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Ob eine Zusatzversicherung einzelne Leistungen übernimmt, sollte direkt mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
Viele Patient*innen entscheiden sich dennoch für die Behandlung, weil sie langfristig unabhängiger von Brillen und Kontaktlinsen werden möchten.