Die Femto-LASIK dient der Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung und wird deshalb normalerweise als freiwillige refraktive Behandlung eingestuft.
Aus diesem Grund erfolgt in den meisten Fällen keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Ob eine Zusatzversicherung in bestimmten Situationen Leistungen erbringt, sollte direkt mit dem jeweiligen Versicherer abgeklärt werden.
Viele Patient*innen entscheiden sich dennoch für die Behandlung, da sie langfristig Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Pflegemittel reduzieren oder vermeiden möchten.