Wird LASIK von der Krankenkasse bezahlt?

LASIK wird durchgeführt, um Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung zu korrigieren.

Da es sich dabei normalerweise um eine refraktive Behandlung handelt, erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.

Ob eine Zusatzversicherung einzelne Leistungen übernimmt, sollte direkt mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.

Viele Patient*innen entscheiden sich dennoch für LASIK, weil sie langfristig Ausgaben für Brillen, Kontaktlinsen und Pflegemittel reduzieren möchten.

Fragenbibliothek LASIK

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Bei der Femto-LASIK wird die oberste Hornhautschicht mit einem präzisen Femtosekundenlaser geöffnet, bevor die darunterliegende Hornhaut mithilfe eines Excimer-Lasers sanft modelliert wird.

Bei der LASIK-Methode wird die Oberfläche der Hornhaut präzise mithilfe eines Lasers modelliert, um Fehlsichtigkeiten zu korrigieren.

Bei der LASEK-/PRK-Methode wird die oberste Schicht der Hornhaut vorsichtig entfernt, bevor der Excimer-Laser die darunterliegende Hornhaut präzise modelliert. Dieses Verfahren eignet sich besonders für dünnere Hornhäute.

Bei der Streamlight-Methode wird die Hornhautoberfläche berührungsfrei mit dem Excimer-Laser modelliert – schonend und ideal für ein komplett kontaktloses Augenlasern.

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