Das gesetzliche Mindestalter für Augenlasern liegt normalerweise bei 18 Jahren. Wichtiger als das Alter ist jedoch die Stabilität der Augenwerte.
Wenn sich die Sehstärke in den letzten Monaten oder Jahren noch deutlich verändert hat, sollte mit einer Behandlung meist gewartet werden.
Viele geeignete Kandidat*innen befinden sich zwischen 20 und 45 Jahren. In bestimmten Fällen kann eine Behandlung auch darüber hinaus sinnvoll sein.
Die Entscheidung hängt nicht allein vom Alter ab, sondern von den individuellen Augenwerten und den persönlichen Sehbedürfnissen.