Augenlasern dient in der Regel der Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung und wird deshalb meist als Wahleingriff betrachtet.
Aus diesem Grund werden die Kosten normalerweise nicht von der Grundversicherung übernommen.
In seltenen medizinischen Ausnahmefällen können andere Regelungen gelten. Ob eine Kostenbeteiligung möglich ist, sollte direkt mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden.
Viele Patient*innen entscheiden sich dennoch für die Behandlung, da sie langfristig Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Pflegemittel einsparen können.